Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen
Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der
Bevölkerung
Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich auch langfristige Entwicklungen beobachten:
• So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat.
(siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html).
• Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren.
(siehe https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm134/index.html)
• Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat im Januar der Mikrozensus 2025 begonnen. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die Erhebung wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Bereits seit 1957 wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zu ihren Lebensbedingungen befragt. In Bayern sind das aktuell rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten, die mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens ausgewählt wurden. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik die im Freistaat ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung.
Auch in Ihrer Gemeinde wurden Anschriften für den Mikrozensus 2025 ausgewählt. Die an diesen Anschriften wohnenden Haushalte erhalten im Laufe dieses Jahres eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung. Die Teilnahme kann im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Für den überwiegenden Teil der Fragen sind volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.