Personalausweis

nach § 1 PAuswG besteht für jeden Deutschen ab 16 Jahren eine Ausweispflicht.

Da bei der Beantragung des Personalausweises Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig ist, müssen Sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. (Bis zum 16. Lebensjahr in Begleitung mind. eines Erziehungsberechtigten). Bei Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des neuen Personalausweises Ihren alten Ausweis vorlegen müssen.

Die Gültigkeit eines Personalausweises für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre.

Für die Ausstellung des Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
• ein Lichtbild (biometrisch, nicht älter als 6 Wochen)
• Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass
• Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch

Fristen/Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungszeit für Ihren Personalausweis dauert ca. 3 Wochen. Das Lichtbild wird Ihnen bei der Aushändigung Ihres neuen Ausweises wieder zurückgegeben.

Gebühr: Ein Personalausweis kostet seit 01.01.2021 bei einer Gültigkeit von 10 Jahren 37,00 € und bei einer Gültigkeit von 6 Jahren 22,80 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Informationen zum neuen Personalausweis unter www.personalausweisportal.de

Einverständniserklärung

Vollmacht zur Abholung des BPA-RP

Vorläufiger Personalausweis

Benötigen Sie in dringenden Fällen sofort einen neuen Personalausweis, wird Ihnen ein sogenannter “vorläufiger Personalausweis” ausgestellt. Gleichzeitig müssen Sie jedoch auch den normalen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
• ein Lichtbild (biometrisch, nicht älter als 6 Wochen)
• Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass
• Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch.

Fristen/Bearbeitungsdauer: Den vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort.

Gebühr: Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden seit 01.11.2010 10,00 € Gebühr erhoben.
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Reisepass

Bei der Beantragung des Reisepasses ist Ihre eigenhändige Unterschrift notwendig. Daher müssen sie persönlich in der Meldestelle erscheinen. Für Minderjährige müssen beide Elternteile bzw. der alleinige elterliche Sorgeberechtigte den Antrag schriftlich zustimmen. Das alleinige Sorgerecht ist anhand des Beschlusses des Familiengerichts nachzuweisen. Bei Abholung des Reisepasses können Sie sich durch eine schriftliche bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren und 10 Jahre für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben. Verlängerungen sind nicht möglich.

Zur Beantragung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
• ein Lichtbild (biometrisch, nicht älter als 6 Wochen)
• Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass
• Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch

Fristen/Bearbeitungsdauer: Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen zu rechnen. Wohnortänderungen werden sofort eingetragen.

Gebühr: Für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses 37,50 €, für Personen über 24 Jahre seit 01.01.2024 70,00 €. Die Gebühr ist bei der Antragsstellung fällig und kann bar bezahlt werden. Manche Situationen machen eine schnellere Bearbeitungsdauer notwendig. Hierfür gibt es die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Dieser ist in der Regel binnen 3 Werktagen zur Verfügung. Die Gebühr hierfür beträgt zusätzlich 32,00 €

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen dann ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Ausstellung eines normalen Reisepasses nicht rechtzeitig möglich ist und Sie den Pass kurzfristig benötigen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

Zur Beantragung des vorläufigen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
• ein Lichtbild (biometrisch, nicht älter als 6 Wochen)
• Ihren alten, ggf. ungültigen Personalausweis bzw. Ihren Reisepass
• Ihre Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde oder Ihre Heiratsurkunde bzw. Ihr Familienbuch
• schriftliche Glaubhaftmachung der Gründe für einen vorläufigen Reisepass.

Fristen/Bearbeitungsdauer: Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

Gebühr: Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr von 26,00 € erhoben.
Die Gebühr ist bei Antragstellung fällig und kann bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Abholung der Dokumente

Beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Dokumente Ihr altes Dokument vorlegen müssen. Bei Abholung des Ausweises oder Reisepasses können Sie sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Vollmacht Abholung Personalausweis/Reisepass

Wir weisen darauf hin, dass sich die bevollmächtigte Person im Einwohnermeldeamt ausweisen muss.

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises oder Reisepasses müssen Sie eine Verlustmeldung bei Ihrer Wohngemeinde machen. Diese Verlustmeldung wird bei uns gespeichert und an die zuständige Polizei weitergemeldet. Ihr Personaldokument wird dort “ausgeschrieben”.

Bitte vergessen Sie nicht, bei Wiederauffinden Ihres Personaldokuments eine Meldung an uns weiterzuleiten, damit die Ausschreibung bei der Polizei wieder rückgängig gemacht werden kann und Sie bei einer Kontrolle durch die Polizei nicht unnötig in Erklärungsnot geraten.

Statusabfrage Pass-/Personalausweis

Den Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Dokumente können Sie hier abfragen

Broschüre zum neuen Personalausweis

Mit einem Klick auf den unten aufgeführten Button können Sie alle Informationen zum neuen Personalausweis nachlesen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Josefa Wiesbacher
Pass-/Meldeamt
Telefon: 08654 6307 -29
E-Mail:
josefa.wiesbacher@saaldorf-surheim.de

Anna Resch
Pass-/Meldeamt
Telefon: 08654 6307 -14
E-Mail:
anna.resch@saaldorf-surheim.de