Informationen über das Gewerbeamt finden Sie in folgenden Rubriken:

Gewerbemeldung

Örtlich zuständig ist die Gemeinde, in deren Bereich das Gewerbe ausgeübt wird (Betriebssitz in der Gemeinde Saaldorf-Surheim).

Gewerbeanzeige
Gemäß § 14 GewO ist bei einer gewerblichen Tätigkeit im stehenden Gewerbe (z. B. Ladengeschäft, Büro, Werkstätte, Wohnung) deren Beginn anzuzeigen.
ACHTUNG: Eine Gewerbeanmeldung ist auch erforderlich, wenn der Gewerbebetrieb aus einem anderen Meldebezirk verlegt wird. Auf der Gemeindeverwaltung des vorhergehenden Betriebssitzes ist in diesem Fall eine Gewerbeabmeldung durchzuführen.

Wann ist anzuzeigen?
Möglichst gleichzeitig mit Betriebsbeginn

Wer hat anzuzeigen?
Alle Gewerbetreibende, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Büroräume, Dienstleistungsbetrieb, Handwerksbetrieb etc.) als Haupt- oder Zweigniederlassung führen. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird sowie die Höhe des erzielten Gewinns.

Welche Aufgabe hat die Behörde?
Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben (GewA 1-3). Die Gemeinde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige (sog. Gewerbeschein). Das Landratsamt hat folgende Stellen zu verständigen: Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Eichamt, Registergericht, Landesverband der Berufsgenossenschaften, Stat. Landesamt, Zollamt und das Arbeitsamt (nicht alle Stellen müssen ggf. bei allen Meldevorgängen verständigt werden).

Gebühren
Die Gebühr pro Meldevorgang (Gewerbean- um- und abmeldung) beträgt 25,00 €.

Gewerbezentralregister

GZR-Auskünfte werden ausschließlich vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ihren Antrag auf Erteilung einer GZR-Anfrage nimmt das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde entgegen. Um den Gewerbezentralregisterauszug zu beantragen, müssen Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sind Sie jünger als 18 Jahre, kann der Antrag auch durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Den Antrag auf Auskunft aus dem GZR können Sie durch persönliche Vorsprache oder das Bürgerserviceportal der Gemeinde Saaldorf-Surheim stellen.

Gebühren:
Die Gebühr beträgt 13,00 € und kann bei persönlicher Antragstellung bar oder mit EC-Karte und bei Beantragung über das Bürgerserviceportal per Lastschrift beglichen werden.

Informationen zur steuerlichen Erfassung nach der Gewerbeanmeldung

Hier finden Sie alle Informationen zur steuerlichen Erfassung bei Ihrem Finanzamt. Die Beantwortung des Fragebogens sollte umgehend nach der Gewerbeanmeldung erfolgen.

URL: https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

Ihr Ansprechpartner

Michael Streibl
Gewerbeamt, Kasse, Kanalgebührenabrechnung
Telefon: 08654 6307 -13
E-Mail:
michael.streibl@saaldorf-surheim.de