Information aus dem Landratsamt – Führerschein-Pflichtumtausch Karten

Führerschein-Pflichtumtausch: Nun sind die Karten an der Reihe

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen durch einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein ersetzt werden. Den gestaffelten Pflichtumtausch von alten Führerscheinen hat der Bundesrat im Jahr 2019 beschlossen. Aktuell ist die Umtauschphase für die älteren Kartenführerscheine angelaufen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 31. Dezember 2001 ausgestellt worden sind. Die erste Charge muss bis 19. Januar 2026 ersetzt werden.
In den vergangenen drei Jahren wurden die alten Papierführerscheine nach und nach umgetauscht. Einzig für die Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt noch eine Frist bis 19. Januar 2033.
Wo können Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Berchtesgadener Land (Kontakt unten rechts), per Online-Antrag via untenstehendem QR-Code oder über das Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt.

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