Informationen zu Änderungen der Buchungszeit

Wir möchten Sie über die Fristen und Modalitäten zur Änderung der Buchungszeit informieren:

1. Grundsatz der Änderung

Eine Änderung Ihrer gebuchten Betreuungszeit ist grundsätzlich zum Ende des Quartals möglich.

2. Antragsfrist

Der Antrag auf Änderung der Buchungszeit muss bis spätestens zum 24. des laufenden Monats bei uns eingegangen sein.
– Ausnahme: Änderung ab Januar ist bis 18. Dezember einzureichen.

Nutzen Sie bitte für die Buchungsänderung das folgende Online-Formular.

3. Gültigkeit

Die beantragte Änderung wird jeweils zum ersten Tag des folgenden Quartals wirksam.






    Montag

    Dienstag
    Mittwoch
    Donnerstag
    Freitag


    Angaben zur Abholung des Kindes?
    Anmerkung, Sonstiges


    SEPA-Lastschriftmandat liegt bereits vor.

    SEPA-Lastschriftmandat

    Gemeinde Saaldorf-Surheim, Moosweg 2, 83416 Saaldorf-Surheim, Deutschland
    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE34ZZZ00000080158
    Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung






    Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Zahlungsempfänger Gemeinde Saaldorf-Surheim, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von Gemeinde Saaldorf-Surheim auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.