Die Bewerbungsfrist für die Vergabe eines Baugrundstückes im Ansiedlungsmodell 1 oder Ansiedlungsmodell 2 ist am 30.11.2023 abgelaufen.  

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien.

Ansiedlungsmodell 1 – soziale Kriterien

Aufgrund der Bayerischen Verfassung (Art. 12) und der Gemeindeordnung ist es den Gemeinden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen. Hierbei müssen die sozialen Verhältnisse (Familienstand, Kinder, finanzielle Verhältnisse, usw.) berücksichtigt werden. Der Grundstücksverkaufspreis wird auf der Grundlage des vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Berchtesgadener Land festgelegten Verkehrswertes, abzüglich eines einkommensabhängigen Abschlages (zwischen 25 % – 65 % möglich) bestimmt. – vollständige Richtlinien

Ansiedlungsmodell 2 – Verkehrswert

Im Falle einer Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes oder generell bei freiverkäuflichen Grundstücksveräußerungen soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ein Grundstück im „Ansiedlungsmodell 2 – Bauland für junge Familien zum Verkehrswert“ zu erwerben. Wichtig für die Gemeinde ist es eben auch den Bürgern Grundstücke anbieten zu können, welche beispielsweise die Einkommens- oder Vermögensobergrenze überschreiten würden und somit von der Bewerbung im Ansiedlungsmodell 1 ausgeschlossen werden müssen. Da es sich hierbei um keinen Verkauf unter Wert handelt, spielen Vermögen (abgesehen vom Besitz eines geeigneten Wohn- oder Grundeigentums) und Einkommen bei der Punktvergabe keine Rolle. Der Verkehrswert wird vom Gutachterausschuss (Landratsamt Berchtesgadener Land) ermittelt. – vollständige Richtlinien

 

Voraussichtlich im Sommer/Herbst 2024 wird die nächste Bewerbungsrunde für Baugrundstücke starten. Sobald feststeht, welche Grundstücke als nächstes vergeben werden sollen, veröffentlichen wir die Bewerbungsformulare und alle notwendigen Informationen auf unserer Homepage.

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