Die Gemeinde Saaldorf-Surheim bietet Grundstücke für Wohnbebauung im Rahmen folgender Modelle an:
Wohnbau
Vergabe im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens
Die Gemeinde Saaldorf-Surheim bietet ein zentral gelegenes Grundstück in Surheim (Spitzauer Wiese 10/10a) im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens zum Verkauf an.
Angebote können bis zum 31.08.2026 um 11 Uhr abgegeben werden. Nähere Informationen und das Formblatt zur Angebotsabgabe finden sie hier.
Ihr Ansprechpartner
Bernhard Bräuer
Geschäftsleitung
Telefon: 08654 6307 -28
E-Mail: bernhard.braeuer@saaldorf-surheim.de
Vergabe von Baugrundstücken im Ansiedlungsmodell 1 und 2
(derzeit keine Bewerbung möglich)
Die neue Bewerbungsrunde für die Vergabe von jeweils 2 Doppelhaushälften-Parzellen im Ansiedlungsmodell 1 und Ansiedlungsmodell 2 begann am 1.11.2025 und endete am 31.01.2026.
Die Vergabe der Grundstücke in Surheim am Stoißbergweg (angrenzend an die Spitzauer Wiese) erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien:
Ansiedlungsmodell 1 – soziale Kriterien
Aufgrund der Bayerischen Verfassung (Art. 12) und der Gemeindeordnung ist es den Gemeinden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen. Hierbei müssen die sozialen Verhältnisse (Familienstand, Kinder, finanzielle Verhältnisse, usw.) berücksichtigt werden. Der Grundstücksverkaufspreis wird auf der Grundlage des vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Berchtesgadener Land festgelegten Verkehrswertes, abzüglich eines einkommensabhängigen Abschlages (zwischen 25 % – 65 % möglich) bestimmt.
Ansiedlungsmodell 1 - Stand 09.10.2025
Ansiedlungsmodell 1- Bewerbungsformular Stand 09.10.2025
Ansiedlungsmodell 2 – Verkehrswert
Im Falle einer Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes oder generell bei freiverkäuflichen Grundstücksveräußerungen soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ein Grundstück im „Ansiedlungsmodell 2 – Bauland für junge Familien zum Verkehrswert“ zu erwerben. Wichtig für die Gemeinde ist es eben auch den Bürgern Grundstücke anbieten zu können, welche beispielsweise die Einkommens- oder Vermögensobergrenze überschreiten würden und somit von der Bewerbung im Ansiedlungsmodell 1 ausgeschlossen werden müssen. Da es sich hierbei um keinen Verkauf unter Wert handelt, spielen Vermögen (abgesehen vom Besitz eines geeigneten Wohn- oder Grundeigentums) und Einkommen bei der Punktvergabe keine Rolle. Der Verkehrswert wird vom Gutachterausschuss (Landratsamt Berchtesgadener Land) ermittelt.
Ansiedlungsmodell 2 - Stand 09.10.2025
Ansiedlungsmodell 2-Bewerbungsformular Stand 09.10.2025
Ihr Ansprechpartner
Markus Hagenauer
Baurecht
Telefon: 08654 6307 -12
E-Mail: markus.hagenauer@saaldorf-surheim.de