Die Gemeinde Saaldorf-Surheim hat im April 2022 die Kriterien für 2 verschiedene Modelle verabschiedet, um den Bedarf an Baugrundstücken für die Bevölkerung zu decken. Neben dem „Ansiedlungsmodell 1 – vergünstigtes Bauland für junge Familien nach sozialen Kriterien“ wird es noch das „Ansiedlungsmodell 2 – Bauland für junge Familien zum Verkehrswert“ geben.

Da die Grundstückswerte und die damit verbundenen Kriterien erst nach Abschluss der Wertermittlung durch den Gutachterausschuss des Landratsamts Berchtesgadener Land beziffert werden können, ist derzeit noch keine Bewerbung möglich.  Wartelisten werden nicht geführt. Erst zum Bewerbungsbeginn werden die vollständigen Kriterien und Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Sobald eine Bewerbung möglich ist, wird dies auf der Homepage und in der lokalen Presse bekanntgegeben. Wir sind derzeit zuversichtlich, dass dies Ende September der Fall sein wird.

Es ist beabsichtigt fünf Grundstücke für Wohnbebauung am östlichen Rand von Saaldorf zu vergeben, drei jeweils 270 m² große Grundstücke für Reihenmittelhäuser (gelb) im Rahmen des „Ansiedlungsmodell 1 – vergünstigtes Bauland für junge Familien nach sozialen Kriterien“ und zwei 385 bzw. 443 m² große Grundstücke für Reihenendhäuser (rot) im „Ansiedlungsmodell 2 – Bauland für junge Familien zum Verkehrswert“.

Ansiedlungsmodell 1 – soziale Kriterien

Aufgrund der Bayer. Verfassung (Art. 12) und der Gemeindeordnung ist es den Gemeinden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen. Unter anderem ist die Förderung des Sozialen Wohnungsbaues Aufgabe der Gemeinden. Hierbei müssen jedoch die sozialen Verhältnisse (Familienstand, Kinder, finanzielle Verhältnisse, usw.) berücksichtigt werden. Der Grundstücksverkaufspreis wird auf der Grundlage des vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Berchtesgadener Land festgelegten Verkehrswertes, abzüglich eines einkommensabhängigen Abschlages (zwischen 25 % – 65 % möglich)  bestimmt.

Ansiedlungsmodell 2 – Verkehrswert

Im Falle einer Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes oder generell bei freiverkäuflichen Grundstücksveräußerungen soll Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ein Grundstück im „Ansiedlungsmodell 2 – Bauland für junge Familien zum Verkehrswert zu erwerben. Wichtig für die Gemeinde ist es eben auch den Bürgern Grundstücke anbieten zu können, welche beispielsweise in der Vergangenheit die Einkommensobergrenze im alten „Einheimischenmodell“ überschritten haben und somit von der Bewerbung ausgeschlossen werden mussten. Da es sich hierbei um keinen Verkauf unter wert handelt, dann die Ortsansässigkeit mit mehr als 50 % der Gesamtpunktezahl bewertet werden. Vermögen (abgesehen vom Besitz eines geeigneten Baugrundstücks) und Einkommen spielen hier bei der Punktvergabe keine Rolle. Der Verkehrswert wird vom Gutachterausschuss (Landratsamt Berchtesgadener Land) ermittelt.

 

Update 20.09.2023

Ab sofort ist eine Bewerbung möglich. Die Vergaberichtlinien und Bewerbungsformulare stehen unter folgendem Link zur Verfügung:  https://www.saaldorf-surheim.de/baugrundstuecke-in-saaldorf-surheim-zu-vergeben/

 

Bürgerinformation

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