Die Gemeinde Saaldorf-Surheim hat im April 2022 die Kriterien für 2 verschiedene Modelle verabschiedet, um den Bedarf an Baugrundstücken für die Bevölkerung zu decken. Neben dem „Ansiedlungsmodell 1 – vergünstigtes Bauland für junge Familien nach sozialen Kriterien“ wird es noch das „Ansiedlungsmodell 2 – Bauland für junge Familien zum Verkehrswert“ geben.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund verschiedener noch zu klärender Themen keine Grundstücksvergabe vor Sommer 2023 stattfinden kann! Erst zum Bewerbungsbeginn werden die vollständigen Kriterien und Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Sobald eine Bewerbung möglich ist, wird dies zeitnah auf der Homepage und in der lokalen Presse bekanntgegeben.

Ansiedlungsmodell 1 – soziale Kriterien

Aufgrund der Bayer. Verfassung (Art. 12) und der Gemeindeordnung ist es den Gemeinden nur unter bestimmten Umständen erlaubt, gemeindliches Vermögen unter Wert zu verkaufen. Unter anderem ist die Förderung des Sozialen Wohnungsbaues Aufgabe der Gemeinden. Hierbei müssen jedoch die sozialen Verhältnisse (Familienstand, Kinder, finanzielle Verhältnisse, usw.) berücksichtigt werden. Der Grundstücksverkaufspreis wird auf der Grundlage des vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Berchtesgadener Land festgelegten Verkehrswertes, abzüglich eines einkommensabhängigen Abschlages (zwischen 25 % – 65 % möglich)  bestimmt.

Ansiedlungsmodell 2 – Verkehrswert

Im Falle einer Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes oder generell bei freiverkäuflichen Grundstücksveräußerungen soll Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ein Grundstück im „Ansiedlungsmodell 2 – Bauland für junge Familien zum Verkehrswert zu erwerben. Wichtig für die Gemeinde ist es eben auch den Bürgern Grundstücke anbieten zu können, welche beispielsweise in der Vergangenheit die Einkommensobergrenze im alten „Einheimischenmodell“ überschritten haben und somit von der Bewerbung ausgeschlossen werden mussten. Da es sich hierbei um keinen Verkauf unter wert handelt, dann die Ortsansässigkeit mit mehr als 50 % der Gesamtpunktezahl bewertet werden. Vermögen (abgesehen vom Besitz eines geeigneten Baugrundstücks) und Einkommen spielen hier bei der Punktvergabe keine Rolle. Der Verkehrswert wird vom Gutachterausschuss (Landratsamt Berchtesgadener Land) ermittelt.

 

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