Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Die rechtlichen Bestimmungen für das Amt des Schöffen sind auszugsweise in der Anlage der unten aufgeführten Bekanntmachung aufgeführt.
Weitere Informationen zum Schöffenamt, sowie das für eine Bewerbung zwingend erforderliche Bewerbungsformular sind auf der Seite www.justiz.bayern.de/service/schoeffen zu finden.
Bewerbung bis spätestens 05.04.2023 an die Gemeinde Saaldorf-Surheim