Standesamt
Trauungszimmer der Gemeinde Saaldorf-Surheim (im Erdgeschoß des Rathauses in Saaldorf)

Trauungszimmer der Gemeinde Saaldorf-Surheim (im Erdgeschoß des Rathauses in Saaldorf)

Kontakt:  Herr Andreas Langwieder (EG, Zimmer 3)

Telefon:  08654-6307-15

Fax:        08654-6307-20

Mail:       standesamt(at)saaldorf-surheim.de


Bitte nutzen Sie die Möglichkeit einer Terminvereinbarung, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.



Grund-Information: 

Eine Eheschließung sowie die Geburt und der Tod eines Menschen sind Personenstandsfälle, die von den Standesbeamten zu beurkunden sind.

Die Namensführung in der Ehe sowie die Namensführung eines Kindes werden von den Eheschließenden bzw. den sorgeberechtigten Eltern durch eine entsprechende Willenserklärung festgelegt, die beim Standesbeamten abzugeben ist. Spätere Namensänderungen sind entweder nach Maßgabe der namensrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches durch Erklärung beim Standesbeamten oder bei der zuständigen Namensänderungsbehörde möglich, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.


In Bayern kann eine Lebenspartnerschaft durch gegenseitige Erklärung vor einem Notar oder (seit 1. August 2009) vor dem Standesbeamten begründet werden. 

Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft, die zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen wird.


Die Lebenspartner können hierbei oder zu einem späteren Zeitpunkt einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.

Mit dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft sind eine Fülle von Rechtsfolgen verbunden, z.B. Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung, Anspruch auf Unterhalt, Folgen für den Güterstand sowie die Erbfolge. Ein Teil dieser Fragen kann in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften individuell in einem Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden, der notariell beurkundet werden muss.

Lebenspartnerschaft kann auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden. 


Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der bayerischen Notare (www.notare.bayern.de).


Weitere Informationen sind im Bayerischen Behördenwegweiser unter "Leistungen" zu folgenden Stichworten zu erhalten: 


- Anmeldung der Eheschließung

- Ehename

- Eheschließung im In- und Ausland

- Anzeige einer Geburt

 - Name des Kindes

- Anzeige des Sterbefalles

- Ausstellung von Personenstandsurkunden

- Namensänderungen

- Eingetragene Lebenspartnerschaft


Auskünfte über behördliche Namensänderungen erteilt das Landratsamt BGL.


Seite des Standesamts I in Berlin: (Auslands-/Ersatz- und Zentralstandesamt für Deutschland und ehemalige Ostgebiete)  -->>

 

Verwaltete Standesämter - Bezeichnungen

Standesamt Saaldorf (01.01.1876 - 30.04.1994)

Standesamt Surheim (01.01.1876 - 30.04.1978)

Standesamt Saaldorf-Surheim (seit 01.05.1994)

 



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